Schönwis
Chronik
- Hof auf Hinwiler Boden. Die Gemeindegrenze Wetzikon/Hinwil durchquert die Waldwiese.
2023 Die eidgenössische Gesetzgebung verpflichtet die Kantone, in ihren Richtplänen geeignete Gebiete für Windkraft auszuscheiden. Der Kanton Zürich definierte 52 geeignete Gebiete für die Windenergienutzung. Dazu gehört das Gebiet Schönwis, Ettenhausen Richtung Ringwil, in dem eine Waldwiese auf Wetziker Gemeindegebiet liegt. Es zählt mit zwei kleinen Windgeneratoren zu den geplanten Kleinstanlagen.[1]
Ein Initiativkomitee mit Mitgliedern aus der SVP-Wetzikon reichte am 25. Juli die Volksinitative - Mindestabstand von Windrädern - ein, die der Stadtrat am 23. August mit der Unterschriftenliste prüfte und die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die kommunale Volksinitiative fordert folgende Ergänzung in der Bauordnung der Stadt Wetzikon: Der Abstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage (Nabenhöhe ab 30 Meter) und bestehenden zweitweise oder dauerhaft bewohnten Gebäuden muss mindestens 1 Kilometer betragen.[2][3]
2024 Am 2. Juli stellt Regierungsrat Martin Neukomm die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen im Kanton Zürich vor. Von sechzehn Potenzialgebieten sollen vorerst nur drei in den Richtplan aufgenommen werden. Dazu gehört das Gebiet Schönwis. Zwei 220 Meter hohe Windräder könnten 16 Gigawattstunden Strom im Jahr produzieren, ungefähr der jährliche Stromverbrauch von Weisslingen mit gut 3'500 Einwohnern.[4][5]