Dignitas
Dignitas; Sterbehilfe Organisation
2008 Ludwig Minelli, Generalsekretär der Sterbehilfe-Organisation Dignitas kauft die Liegenschaft Talstrasse 9 als Suizid-Haus. Dieser Kauf erhitzt die Gemüter in Wetzikon.[1][2][3]
Für die Umnutzung der Liegenschaft Talstrasse 9 als Sterbehaus verlangt die Wetziker Baukommission ein Baugesuch.[4]
Wetziker Kirchen sammeln Unterschriften gegen den Sterbetourismus in Wetzikon. Am 12. September überreichen der katholische Vikar Patrick Lier und der reformierte Pfarrer Daniel Schaltegger mit Delegationen der verschiedenen Freikirchen dem Gemeindepräsidenten Urs J. Fischer eine Petition mit 1173 Unterschriften.[5][6]
Anwohner lancieren eine weitere Petition mit 1650 Unterschriften mit dem Titel: „Kein Sterbehaus in Kinder- und Wohnquartier“.[7]
Dignitas gelangt an die Baurekurskommission und rekurriert gegen den Entscheid der Wetziker Baukommission.[8]
Die Baurekurskommission stützt den Wetziker Entscheid und Dignitas muss also ein Baugesuch einreichen. In Wetzikon findet eine von der EVP des Bezirks Hinwil organisierte Podiumsveranstaltung statt.[9]
2009 Da die Sterbehilfeorganisation Dignitas den Standort Schwerzenbach per Ende Juni aufgeben muss, hat der Präsident des Sterbehilfevereins Ludwig Minelli ein Baugesuch gestellt.[10]
Dignitas zählt etwa 6000 Mitglieder aus 52 Ländern. Rund 850 haben ihren Wohnsitz in der Schweiz. Laut einem Medienbericht im ZO vom 28. Januar soll das Haus an der Talstrasse 9 bereit sein für Freitodbegleitungen. Ginge es nach Präsident Ludwig Minelli könnten ab 1. Juli die ersten Freitodbegleitungen durchgeführt werden.[11]
Die Baukommission lehnt das Umnutzungsgesuch von Dignitas ab.[12][13]
Ludwig Minelli hat gegen das Verbot der Wetziker Baubehörde, in der Liegenschaft Talstrasse 9 ein Sterbehaus einzurichten, bei der kantonalen Baurekurskommission rekurriert.[14]
Dignitas zieht in eine Liegenschaft an der Barzloostrasse im Industriequartier von Pfäffikon.[15]
Auch die Baurekurskommission lässt Dignitas ablitzen.[16]
Ludwig A. Minelli zieht den negativen Entscheid der kantonalen Baurekurskommission ans Verwaltungsgericht weiter.[17]
Laut dem Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes darf Dignitas in Wetzikon Menschen in den Freitod begleiten. Im Januar 2010 wird die Gemeinde entscheiden, ob sie dieses jüngste Urteil ans Bundesgericht ziehen will.[18]
2010 Wetzikon will Klarheit in Bezug auf die Sterbebegleitung und zieht deshalb vors Bundesgericht.[19]
Mit Verfügung vom 26. Februar 2010 hat das Bundesgericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung gewährt. Dieser Entscheid hat zur Folge, dass der Verein Dignitas bis zum definitiven Urteil des Bundesgerichtes in Wetzikon nicht aktiv werden darf.[20]
Das Bundesgericht stützt die Stadt Wetzikon vollumfänglich. Dem Verein Dignitas wird verwehrt, Sterbebegleitungen in der Liegenschaft Talstrasse 9 durchzuführen.[21][22][23]
Siehe auch
- Liegenschaft Talstrasse 9
Unterlagen im Archiv Ortsgeschichte Wetzikon
Schachtel 1 Dignitas
- Heft 1 mit Zeitungsausschnitten 22. August 2006 bis Juli 2010
- Heft 2 mit Zeitungsausschnitten August 2010 bis 11. November 2017
Weblinks
- Kurzporträt im Internet dignitas.ch, aufgerufen am 24. November 2022
Einzelnachweise
- ↑ ZO 22. August 2008
- ↑ ZO 23. August 2008
- ↑ Tages-Anzeiger 22. und 25. August 2008
- ↑ ZO 29. August 2008
- ↑ ZO 4. September 2008
- ↑ ZO 13. September 2008
- ↑ ZO 2. Oktober 2008
- ↑ Tagesanzeiger 24. September 2008
- ↑ Tages-Anzeiger lokal 27. September 2008
- ↑ ZO 9. Januar 2009
- ↑ ZO 28. Januar 2009
- ↑ ZO 13. März 2009
- ↑ Medienspiegel vom 27. März 2009
- ↑ ZO 21. März 2009
- ↑ ZO 18. Juni 2009
- ↑ Tages-Anzeiger 11. Juli 2009
- ↑ Tages-Anzeiger 8. August 2009
- ↑ ZO 16. Dezember 2009
- ↑ ZO 29. Januar 2010
- ↑ Medienmitteilung 5. März 2010
- ↑ Medienmitteilung Stadt Wetzikon 23. September 2010
- ↑ ZO 23. September 2010
- ↑ ZO 24. September 2010