Zivilgemeinden

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Zivilgemeinden allgemeine Informationen

Der Kanton Zürich im 18. Jahrhundert


Vor 1798 Bis zur Helvetischen Revolution 1798 hatten die Dörfer der heutigen Gemeinde Wetzikon nur wenig miteinander zu tun. Das Gebiet lag im Grenzbereich dreier Zürcher Landvogteien: Ettenhausen gehörte zur Landvogtei Kyburg, das benachbarte Kempten mit Ober- und Unterwetzikon zur Landvogtei Grüningen, während für Robenhausen und Robank der Landvogt von Greifensee zuständig war. Kempten unterstand zudem den Gerichtsherren von Kempten, Ober- und Unterwetzikon denjenigen von Wetzikon beziehungsweise Walfershausen. Bis ins 18. Jahrhundert deutete nichts darauf hin, dass die sogenannten Dorfgemeinden später einmal zur selben Gemeinde zusammengefasst werden sollten.[1]

Ausschnitt Karte Josef Murer 1566

Es gab also folgende Genossenschaften: Kempten, Unterwetzikon, Robenhausen, Ettenhausen und Oberwetzikon. Oberwetzikon als die jüngste der Gemeinde hatte keine eigene Allmend und damit kein eigenes Gemeindevermögen. Oberwetzikon umfasste bis zu diesem Zeitpunkt nur die Ortschaften Oberwetzikon und Walfershausen.

1798 Die Helvetische Revolution von 1798 stürzte die Zürcher Regierung. Anstelle des Alten Zürich mit seinen inneren und äusseren Vogteien entstand der heutige Kanton Zürich. Es war die Geburtsstunde der Politischen Gemeinde Wetzikon: In der Helvetik wurden sämtliche Einwohner innerhalb der Grenzen der Kirchgemeinde zu einer Einwohnergemeinde zusammengefasst. In der Verwaltungssprache hiess das Gebilde zunächst Munizipalität. 1804 ging daraus die heutige Politische Gemeinde hervor. Da es sich um eine Einwohnergemeinde handelte, war die Politische Gemeinde zumindest in den ersten Jahrzehnten keine Konkurrenz zu den alten Dorfgemeinden in Ettenhausen, Kempten, Unterwetzikon und Robenhausen.[1]

1804 Stegen, Ringetshalden, Unter- und Obermedikon wurden mit der Zivilgemeinde Oberwetzikon vereinigt. Aus dem Neubruch und den früher der Oberaufsicht des greifenseeischen Untervogtes unterstellten Ortschaften Robank und Linkenberg entsteht die neue Zivilgemeinde Robank.

1825 Aus den Höfen Sommerau, Burg, Eichholz und Burgweid bildete sich die Zivilgemeinde Burg, deren erster Vorsteher und Seckelmeister Hans Jakob Schneider auf der Burg war.

Anfang 19. Jahrhundert Die Zivilgemeinden waren zuständig für Einbürgerungen, für das Strassenwesen, die Feuerwehr, die Dorfflur, die Dorfschulen und vieles andere. Die Politische Gemeinde nahm hauptsächlich staatspolitische Aufgaben wie die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen wahr und hatte auf den Alltag der Bewohner vorläufig nur einen bescheidenen Einfluss. Im Laufe der Jahre verloren die Zivilgemeinden dann nach und nach ihre Kompetenzen. Die Erteilung des Bürgerrechts, das Strassenwesen und die Feuerwehr gingen an die Politische Gemeinde über, für die Belange des Schulwesens befahl der Kanton die Gründung von Schulgemeinden. Ausserdem reduzierten sich durch den Übergang von der genossenschaftlichen zur individuellen Landwirtschaft die flurorganisatorischen Aufgaben.[1]

1862 Im Grossratsprotokoll vom 22. April (im Staatsarchiv Zürich) befindet sich der Beschlussesentwurf bezüglich den revidierten zweiten Teil des Anhanges zu dem Gesetze betreffend die Einteilung des Kantons in Bezirke, Wahlkreise und Gemeinden vom 28. Hornung 1855 (Gedrucktes Büchlein, Format ca. A5):

  • Kirchgemeinden Wetzikon 1) Politische Gemeinde Wetzikon, Civilgemeinden:

1875/76 Da durch das Gemeindegesetz 1875 die bisher von den Zivilgemeinden besorgten Geschäfte grösstenteils an die politische Gemeinde übergingen, lösten sich die Zivilgemeinde Burg 1875 und Robenhausen 1876 freiwillig auf. Die Zivilgemeinde Robenhausen wurde durch Beschluss des Regierungsrathes vom 27. November 1880 aus Anlass der Ordnung des Feuerlöschwesens jedoch wieder hergestellt.[1]

1927 In den 1920er Jahren forderten die Regierungs- und Bezirksräte die Auflösung der Zivilgemeinden. Ein Grossaufgebot von Bezirksräten lud die Zivilvorsteherschaften am 12. Oktober 1927 zu einer Orientierung in die Krone ein. Argumente wie, von Dorf zu Dorf unterschiedliche Steueransätze, unterschiedlicher Stand der Infrastruktur, vor allem aber die Unwirtschaftlichkeit solcher Kleinstgemeinden, die mit eigenem Personal und auf eigene Rechnung Geschäfte tätigen mussten, die viel effizienter von der Politischen Gemeinde erledigt werden konnten, überzeugten die Zivilvorsteher.[2]

1928 Am 25. Oktober folgt der Beschluss des Zürcher Regierungsrates: Auflösung der Zivilgemeinden Oberwetzikon, Unterwetzikon, Ettenhausen, Kempten, Robank und Robenhausen und deren Vereinigung mit der politischen Gemeinde Wetzikon. Die Verfügung sieht vor, dass die Zivilgemeinden spätestens auf den 31. Dezember aufgehoben und mit der politischen Gemeinde vereinigt werden.

Am 17. November, morgens um acht Uhr, fand die Übergabe aller Geschäfte und Gemeindegüter an die Politische Gemeinde statt. Seither sind die ehemals eigenständigen Dorf- und Zivilgemeinden Wetziker Gemeindeteile geworden.[1]

Wappen der Zivilgemeinden

Literatur

  • Seegräben: Messikommer Seite 46
  • Largiadèr II S. 326ff
  • Sigg über die Gemeinde-Werdung
  • Hinwiler Jahrbuch 1950, Seite 30

Pläne

Fotos

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Beat Frei: Wetzikon Eine Geschichte, Seite 231 bis 236
  2. Kreisschreiben Bezirksrat Hinwil, November 1927, Kopie im Themenarchiv Archiv Ortsgeschichte Wetzikon

Weitere Quellen

  • Geschichte der Gemeinde Wetzikon, Felix Meier, Seiten 54, 150, 156
  • Wetzikon - Eine Geschichte, Beat Frei, Seiten 231 - 236
  • Protokollbuch 1911-1928 der Zivilgemeinde Unterwetzikon, Seite 113
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